





Es handelt sich dabei um komplette Griffstücke, die als Ersatzteil hergestellt wurden und nicht um "Überreste" zerlegter Waffen (die demnach mit einem Wechselsystem nummerngleich wären).
Aufgrund der EU-Richtlinie werden Griffstücke in Zukunft zu wesentlichen Bestandteilen erklärt; unbestätigten Informationen gemäß sollen Griffstücke sogar (ähnlich wie in den USA) der "führende Bestandteil" werden, womit bei Altbestand über den Umfang der WBK hinaus diese erweitert werden müsste. Anderen Einschätzungen gemäß wird es für "halbe Waffen keine ganzen Plätze geben".
Technische Details:
Modell: 19X/45
Letztes Update: 15. Aug. 2026 15:44